Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für standardisierte Aus- und Weiterbildungskurse, gültig ab 1. Januar 2020

1. Anwendungsbereich und Gültigkeit

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen bei standardisierten Kursen wie „CZV-Kurse“, „Führungsausbildung“, „55plus“, „Achtsamkeit“ sowie „Bus-Reisebegleitung“ etc. zur Anwendung und regeln das Rechtsverhältnis zwischen der Triple-A-Team AG und dem Kursteilnehmenden. Sie sind nicht anwendbar auf für Firmen oder Einzelpersonen individualisierte Angebote wie „Schulung nach Mass“ oder „Coaching“.

1.2. Die Publikation der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf unseren Websites www.tripleateam.ch und www.bus-reisebegleitung.ch gilt als gleichwertig wie die postalische Zustellung. Ohne den ausdrücklichen Gegenbericht des Adressaten gilt die Kenntnisnahme als erfolgt.

2. Treue- und Sorgfaltspflicht

2.1. Die Triple-A-Team AG verpflichtet sich, ihre Kurse und Veranstaltungen mit grösster Sorgfalt und gemäss den „eduQua“ Qualitätsstandards“ zu erbringen.

2.2. Die Triple-A-Team AG und die Kursteilnehmer verpflichten sich gegenseitig zu Loyalität und Offenheit. Beide Seiten unternehmen alles in ihrer Macht stehende, um einen nachhaltigen Erfolg der Kurse zu ermöglichen.

2.3. Allfällige Mängel oder Unterlassungen in Kursen und Veranstaltungen, die eindeutig durch die Triple-A-Team AG verursacht worden sind, werden auf ihre Kosten korrigiert. Weitergehende Schadenersatzansprüche werden, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich wegbedungen.

3. Vertraulichkeit und Datenschutz

Die Triple-A-Team AG behandelt alle Personendaten, die sie im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit erfährt, absolut vertraulich. Ohne ausdrückliche Ermächtigung der betroffenen Person werden keinerlei Personendaten an Dritte weitergegeben.

4. Zahlung des Kursgeldes

Nach ergangener Anmeldung stelle die Triple-A-Team AG den Teilnehmenden eine Bestätigung und einen Einzahlungsschein zu. Der in der Bestätigung aufgeführte Zahlungstermin ist verbindlich. Die Anmeldung verpflichtet die Teilnehmenden zur Zahlung des Kursgeldes. Das Nichtbezahlen des Kursgeldes gilt nicht als Abmeldung.

5. Kursorganisation

Aus organisatorischen Gründen behält sich die Triple-A-Team AG vor, Kurse zeitlich zu verschieben, zu kürzen, zusammenzulegen oder den Durchführungsort zu ändern. Fällt eine Kursleitung aus, kann die Triple-A-Team AG einen Kursleiterwechsel vornehmen oder eine Stellvertretung einsetzen.

6. Kursplätze und Durchführung

6.1. Um die Kurse unter optimalen Bedingungen durchführen zu können, legt die Triple-A-Team AG für jeden Kurs eine minimale und eine maximale Teilnehmerzahl fest. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben (unter Vorbehalt der rechtzeitigen Zahlung). Bei ungenügender Teilnehmerzahl wird der Kurs in der Regel nicht durchgeführt und bereits eingezahltes Kursgeld zurückerstattet.

6.2. Bei ungenügender Teilnehmerzahl kann es in Einzelfällen vorkommen, dass der Kurs unter Vorbehalt des Einverständnisses der Kursteilnehmenden durchgeführt wird, jedoch mit Veränderungen im Bereich der Kursinhalte, der Zeit und der Anzahl der Lektionen.

7.  Abmeldungen und nicht besuchte Lektionen

7.1. Annulliert ein Kunde eine bereits bestätigte Anmeldung für einen Kurs, so werden folgende Zahlungen fällig, auch   wenn von der Triple-A-Team AG noch keine Leistungen erbracht worden sind:

    • Bis 10 Tage vorher:  0%
    • Bis 7 Tage vorher:  20%
    • Bis 4 Tage vorher:  50%
    • Spätere Annullierung:  100%

7.2    Nicht besuchte Lektionen können in einem späteren Kurs nachgeholt werden.

8. Versicherung

Bei allen von der Triple-A-Team AG organisierten Kurse und Veranstaltungen wird jegliche Haftung für allfällige Schäden ausgeschlossen. Die Teilnehmenden sind selber für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich. Insbesondere lehnt die Triple-A-Team AG jegliche Haftung für Diebstahl und Verlust von Gegenständen ab.

9.   Programm- und Preisänderungen

Programm- und Preisänderungen sowie Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten.

10.  Schlussbestimmungen

10.1. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Triple-A-Team AG.
10.2. Es kommt ausschliesslich das Schweizerische Recht zur Anwendung.
10.3. Gerichtstand ist Burgdorf.

Triple-A-Team AG

3507 Biglen, 1. Januar 2020

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