Aus den Medien

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Medienmitteilung der UICR vom Mai 2013 bezüglich Massnahmen zur Sicherheit bei Busreisen

UICR Resolution

Die Delegierten der Generalversammlung der Union Internationale des Chauffeurs Routiers UICR beschliessen am 3. Mai 2013 in Turin, dass die Busreisebranche durch gezielte Massnahmen sicherer gestaltet werden muss. Der Busfahrer soll sich im Sinne der Verkehrssicherheit auf seine Aufgabe konzentrieren können:

    • Er darf während der Fahrt nicht mit Fragen der Passagiere gestört werden
    • Er darf während der Fahrt nicht organisatorische Fragen beantworten
    • Er soll sich während der obligatorischen Ruhezeit effektiv ausruhen und nicht um Passagiere oder Fahrzeug kümmern (Kaffeemaschine reinigen, Abfall entsorgen, Toiletten reinigen, Getränkebar auffüllen, Zollformalitäten, Passagierlisten etc.)

Aus diesem Grunde verlangen die Delegierten der Union Internationale des Chauffeurs Routiers UICR von der Gesetzgebung, dass auf Busfahrten eine Begleitperson mitfährt und sich vor, während und nach der Fahrt um das Wohl der Passagiere kümmert. Davon ausgenommen ist der regionale öffentliche Verkehr. Diese Massnahme bringt einen echten Mehrwert für den Fahrer, die Passagiere und fördert eine höhere Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer.


Medienmitteilung der UICR vom 21. Dezember 2012 bezüglich Massnahmen zur Sicherheit bei Busreisen

UICR fordert mehr Sicherheit bei Busreisen

Die Union Internationale des Chauffeurs Routiers UICR als Vertreter der Berufsfahrer weltweit fordert mehr Sicherheit bei Busreisen. Marktstudien haben ergeben, dass insbesondere internationale Busfahrer ohne Reisebegleitung an überdurchschnittlicher Ermüdung leiden. In den Pausen muss der Fahrer sich um die Wünsche und Anliegen der Passagiere kümmern. Dadurch werden die zwingend notwendigen und vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Ruhezeiten oft zu zusätzlichen Stressfaktoren. Aber auch während der Fahrt wird der Fahrer oft durch Fragen und Anliegen der Gäste abgelenkt, was ein zusätzliches Risiko für Passagiere und andere Verkehrsteilnehmer bedeutet.

Die UICR fordert deshalb „Keine Busreise ohne qualifizierte Reisebegleitung”. Diese muss den Fahrer in zahlreichen Belangen zwingend entlasten und für die Betreuung der Fahrgäste besorgt sein. Eine solche Reise bringt nicht nur einen wesentlichen Mehrwert für die Gäste, sondern garantiert eine höchstmögliche Sicherheit für alle. Der Busfahrer kann sich so vollumfänglich und ohne Ablenkung auf seine Aufgabe – dem Fahren – konzentrieren

Die UICR hat in der Schweiz mit seinem Vertreter Swiss Bus-Driver und deren Ausbildungspartner Triple-A-Team eine Ausbildung zur Reisebegleiter/Reisebegleiterin entwickelt. Nach bestandener Abschlussprüfung wird den Teilnehmern der offizielle Reisebegleiter-Ausweis der UICR ausgehändigt. Busunternehmer, die bereits jetzt mit diesem Konzept arbeiten, fördern nicht nur die Verkehrssicherheit, sondern entlasten den Fahrer und holen sich dank einer professionellen Betreuung der Gäste während der Fahrt einen entsprechenden Wettbewerbsvorteil.

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